Was ist eigentlich Legal Tech?
Umgangsspachlich bedeutet Legal Tech – ausgeschrieben Legal Technology – im Grunde nur moderne, digitale Technologien, die ihren Einsatz in der Rechtsbranche finden. Es wird auch von dieser Branche selbst suggeriert, LegalTech sei „Anwalt aus dem Automaten“.
LegalTech heute
LegalTech ist aktuell in aller Munde und hat die deutsche Rechtsbranche längst umgekrempelt, erste Entwicklungen hiervon begannen bereits vor mindestens 30 Jahren. Wie fast überall wurden infolge des rasanten technischen Fortschritts Arbeitsprozesse der Menschen immer mehr automatisiert, Personalstrukturen immer weiter verkleinert und/oder dadurch dann auch wieder neue Geschäftsmodelle auch von Rechtsanwälten entwickelt.
Einfluß von LegalTech
Aber wie beeinflusst diese Digitalisierung und Automatisierung der juristischen Arbeit ganz konkret den Anwalts- und Mandantenalltag oder gar die Meinung und Entwicklung auf dem gesamten Rechtsmarkt?
Die Antwort hierauf ist wieder die bei Juristen allseits so beliebte: Es kommt darauf an! Die Einen sehen darin eine positive und angeblich kostengünstige Alternative zum Anwaltsberuf, die Anderen erleben negativ dadurch einen immer fortschreitenden Qualitätsverlust von anwaltlichen Dienstleistungen.
Aus meiner Sicht wollen viele noch tätige echte Anwälte diese Entwicklung unseres Rechtsmarktes lieber verdrängen als sich dem anzupassen. Ich bin da etwas zukunftsorientierter und habe daher selbst hier auf meiner Anwalts-Homepage bereits einen eigenen LegalTech-Bereich als Alternative für Mandanten von immer noch echten Rechtsanwälten im Angebot.
Zukunft von LegalTech:
Inzwischen laufen natürlich auch bei den echten examinierten Rechtsanwälten (=die über zwei bestandene Staatsexamina und zusätzlich noch die Zulassung/Lizenz von der Anwaltskammer verfügen!) einzelne Arbeitsprozesse, aber auch ganze Rechtsdienstleistungen, vermehrt automatisiert ab, um eine Effizienz- und Massesteigerung zu erzielen und somit auch Kosten einzusparen. Dies wird sich im Zuge der laufenden Digitalisierungsagenda auch nicht mehr ändern und zwangsläufig zu der Entwicklung führen, dass ganze Rechtsdienstleistungen von unterschiedlichen Firmen – in der Regel haftungsbeschränkte GmbHs (siehe immer ins Impressum!) – ohne echte Anwälte oder gänzlich automatisiert abgewickelt werden. Eine echte anwaltliche Leistung können diese LegalTech-GmbHs natürlich nie erreichen, aber dennoch hat für Anwälte hier bereits ein deutlich spürbarer Rückgang des klassischen Mandatsmarktes mit Qualitätsverlust stattgefunden.
Wo ist der Haken?
Den fortschreitenden Qualitätsverlust in der Mandatsbearbeitung/-betreuung können LegalTech-Dienstleister ohnehin im Vergleich zu echten Rechtsanwälten nicht mehr aufhalten. Deshalb fungieren diese Unternehmen ja eben auch aus reiner Vorsicht und Eigennutz immer in einer Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wie zB. GmbH oder AG, um nicht auch noch wie ein echter Rechtsanwalt für mögliche seiner Fehler vollumfänglich und unbegrenzt auf mindestens 250.000,00 € (viertel Million!) haftbar gemacht werden zu können.
Echten Rechtsanwälten ist es nämlich gesetzlich verboten, Ihre eigene Haftung für Fehler weiter zu beschränken und sie dürfen daher auch aus gleichem Grund nicht als GmbH oder ähnlich haftungsbeschränkte Unternehmensform am Rechtsverkehr teilnehmen (Merken!).
Außerdem sind im Gegensatz zu LegalTechs Rechtsanwälte auch immer haftpflichtversichert, auch das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Passiert Ihnen also beim echten, lebenden Anwalt etwas (z.B. durch Falschberatung), sind Sie immer auch gegen dieses Risiko über die Haftpflichtversicherung des Anwalts zusätzlich abgesichert. Dies hat eben den Vorteil, dass Sie sich immer in Sicherheit mit Ihrem Fall wissen können, was bei irgendeiner den echten Anwälten nicht erlaubten GmbH selbstredend schon aus rein formalen Rechtsgründen nicht geht.
Wie agieren LegalTechs?
Heutzutage wird bei den Tekkies im Grunde nur noch das gesamte Mandat einfach über Internet elektronisch automatisiert abgewickelt. Einem richtigen Menschen werden Sie also dabei selten begegnen. Diesen zwischenmenschlichen Nachteil und Verlust von Qualität und auch Vertrauen praktizieren Legal Techs heutzutage eben einfach so immer weiter und rechtfertigen sich immer mit folgenden üblichen Halbwarheiten/Ausreden:
„Wir beabsichtigen einen kostenlosen Zugang des Rechtsmarktes für jeden Verbraucher“
Glauben Sie denn ernsthaft, dass eine qualitativ hochwertige echte Rechtsanwaltsdienstleistung tatsächlich nichts kostet? Oder dass ein hochqualifizierter echter Rechtsanwalt, der im Schnitt schon zehn Jahre seines Lebens für seine eigene Studienausbildung aufgewendet hat, kein Geld mehr für sich und seine Familie verdienen und nur gemeinnützig arbeiten darf? Oder glauben Sie, dass die LegalTech-GmbHs als normales Wirtschaftsunternehmen keinen Profit machen wollen oder gar müssen?
„Wir kosten nichts und verdienen nur im Erfolgsfall!“
So oder ähnlich lautet die Werbung (z.B. Coduka GmbH für reine Ordnungswidrigkeiten mit „Kostenlos Bußgeld los“). Es wird zumeist dann noch lapidar und in jedem Fall falsch damit begründet, dass echten Rechtsanwälten in Deutschland die Vereinbarung von Erfolgshonoraren nicht so richtig erlaubt wäre. Dies ist aber völliger Quatsch, denn selbst das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erlaubt dies sogar ausdrücklich wie man insbesondere in § 4a RVG selbst nachlesen kann! Sogar etwaige Einschränkungen dürfen im Übrigen wiederum rechtlich korrekt und sollten im Übrigen auch von jedem echten guten Rechtsanwalt problemlos umgangen werden können! Gern beraten wir Sie hierzu natürlich auch kostenlos.
„Wir kosten für Sie nichts und verdienen nur mit unser tollen neuen Software“
So wird oftmals wiederum suggeriert, dass man mit Lizenzgebühren angeblich für eine eigens entwickelte Rechtsmarktsoftware agieren und Geld verdienen würde. Auch dies ist aber völliger Quatsch, denn auch die echte Anwaltsarbeit vereinfachende Software (davon gibt es zahlreiche Anbieter!) gab es schon immer und wurde ursprünglich eigentlich nur für Anwälte und ausgebildete Rechtsanwaltsgehilfen entwickelt. Tatsächlich kann diese Software aber auch von jedem völlig rechtsunkundigen Bürger erworben, bedient und genutzt werden.
„Wir sind technisch hochmodern und rechtlich immer up-to-date“
So oder ähnlich wird der verwendete automatisierte Mandatsablauf scheinbar gerechtfertigt. Dem modernen Mandanten und Internetnutzer fällt es noch nicht einmal allzu sehr auf, weil der mittlerweile zumeist ohnehin schon nomophob gewordene Mensch meiner Meinung nach selbst quasi schon ausreichend digitalisiert wurde. Aber das muss und kann letztlich jeder potentielle Mandant immer noch für sich selbst entscheiden: Entweder noch einen echten Anwalt haben und erleben oder aber nur mit ein paar Computerklicks herumagieren wollen. Dabei sollten Sie wiederum auch bedenken, dass eben jeder echte, natürliche Anwalt im Gegensatz zu irgendwelchen konstruierten GmbHs etc. auch gesetzlich haftbar und haftpflichtversichert sein und darüber hinaus an regelmäßiger Fortbildung teilnehmen muss, achten Sie also lieber auf Qualität!
„(Kostenlose) Erstberatung oder Ersteinschätzung“
Diese beiden von LegalTechs verwendeten Begriffe und Angebote meinen scheinbar das Gleiche, sind aber tatsächlich und rechtlich sehr verschieden. Denn auch für eine echte anwaltliche Erstberatung entstehen gesetzliche Gebühren, wie man problemlos in § 34 RVG nachlesen kann. Außerdem kann ein Anwalt wiederum für eine Falschberatung haftbar gemacht werden, was auch der Grund für die Gebührenpflichtigkeit der Erstberatung (zB. bei 123recht.net) ist. Hingegen meint der Begriff Ersteinschätzung (zB. bei rechtsanwalt.net) etwas ganz anderes, nämlich eine rein unverbindliche Auskunft oder erste Besprechung.
Warum wir und was macht den Unterschied?
Weil – abgesehen von der den Legal Techs sowieso fehlenden zwischenmenschlichen und sozialen Komponente – wir selbst hier über meine Homepage BEIDES anbieten können, uns also wie schon immer ganz nach Ihren Wünschen richten dürfen. Sie entscheiden also selbst: Entweder echter Anwalt oder doch Legal Tech? Schauen Sie sich einfach meine verschiedenen Angebotsbereiche in Ruhe an. Außerdem hatten wir hier bei uns schon immer auch alle möglichen Finanzierungsvarianten durch Dritte für echte Anwaltsmandate mit im Boot und besprechen solche mit jedem unserer Mandanten natürlich kostenlos vor jeder Auftragserteilung getreu nach dem Motto „Fragen kostet nichts“.