Die Vergütung eines Rechtsanwalts, ist gesetzlich festgelegt. Sie bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Grundsätzlich steht immer die Lösung Ihres Problems im Vordergrund. Die Höhe der Gebühren ist in jedem Fall einzelfallabhängig und richtet sich nach dem Gegenstandswert sowie Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang einer Angelegenheit.
Eine erste Anfrage zur Kontaktaufnahme und Schilderung Ihres Anliegens ist grundsätzlich immer kostenfrei und wird Ihnen keine unerwarteten Kosten bescheren. Wie bei allen Dienstleistungen besprechen wir Kosten, bevor sie entstehen.
Um Klarheit zu schaffen, bespreche ich mit Ihnen bereits vor Mandatsübernahme telefonisch oder im Rahmen eines Erstgesprächs die absehbaren Kosten. Meine Mandanten und ich haben bisher immer einen Weg gefunden; sei es über eine individuelle Vereinbarung oder aber auf Basis der Gestaltungsmöglichkeiten des RVG. Auch Erfolgshonorarvereinbarungen sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich.
Neben den gesetzlichen Gebühren besteht auch die Möglichkeit, Zeit- oder Pauschalhonorare zu vereinbaren. Dies empfiehlt sich beispielsweise im Bereich der Unternehmensbetreuung. So vereinbarte Honorare können bei einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben, aber auch nach unten angepasst werden.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Kosten von einer Rechtschutzversicherung übernehmen zu lassen. Hierbei kommt es auf den Umfang der abgeschlossenen Versicherung an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie mir dies bitte bei Mandats- oder Kostenanfragen mit.
Menschen mit niedrigem Einkommen haben möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Mit der Beratungshilfe wird Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung ermöglicht. Mit der Prozesskostenhilfe soll die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte ermöglicht werden. Ob sie hierauf Anspruch haben, richtet sich nach Ihren gegenwärtigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Sie sehen, es gibt vielfältige Möglichkeiten und sicher auch eine faire Kostenregelung für Ihr Anliegen. Gemäß dem Motto „Fragen kostet nichts“ können Sie also gern in Kontakt mit mir treten, alles weitere besprechen wir dann gemeinsam.